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Mitteilungsblatt vom 23.11.2024
Mitteilungsblätter Archiv
Redaktionstermine
Aktuelle Stellenausschreibungen
Sitzung des Marktgemeinderates am Di., 12.11.2024 um 19:30 Uhr
(Sitzungssaal, Langhaus)
Sie wollen Ihren Behördengang online erledigen? Hier haben sie die Möglichkeit.
Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs.1 BauGB) und frühzeitigen Behördenbeteiligung (§4 Abs. 1 BauGB)
Der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main hat in seiner Marktgemeinderatssitzung am 22.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf „Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ mit integriertem Grünordnungsplan in Stadtschwarzach i. d. F. vom 11.10.2024 samt Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf) ebenfalls i. d. F. vom 11.10.2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Das Plangebiet ist von folgenden Grundstücken umgrenzt:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf „Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ mit integriertem Grünordnungsplan in Stadtschwarzach i. d. F. vom 11.10.2024 samt Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf) ebenfalls i. d. F. vom 11.10.2024 liegt in der Zeit von Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 18.12.2024 im Rathaus des Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, 97359 Schwarzach a. Main, Zimmer Nr. 4 während der üblichen Dienststunden (Mo–Fr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Do: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen soll unterrichtet werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken während o.g. Auslegungszeitraum (fern-) schriftlich, mündlich zu Protokoll oder in elektronischer Form abgegeben werden können,
2. nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Interkommunale Allianz Dorfschätze hat sich wieder für die Teilnahme am Regionalbudget 2025 ausgesprochen.
Planen Sie jetzt schon Projekte für das Jahr 2025?
Unter Vorbehalt der Antragstellung, sowie der Zustimmung durch das Am für ländliche Entwicklung steht 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000,00 € zur Verfügung.
Weitere Informationen über das Regionalbudget 2025 finden Sie auf der homepage der Dorfschätze.
Die nötigen Unterlagen können Sie hier downloaden:
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprogekten
- De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und De-minimis-Erklärungen
- Durchführungsnachweis mit Kostenzusammenstellung
Sie haben bereits jetzt Fragen?
Dann steht Ihnen Herr Kohl (Tel. 0 93 83 / 97 35 - 990 oder per eMail: info(ät)dorfschaetze.de) für Auskünfte zur Verfügung.
Ab sofort können Sie uns hier bis zum 08.12.2024 den Stand Ihres Wasserzählers melden.
Im Zuge des Bayer. Förderprogrammes werden ab dem nächsten Jahr Teilbereiche des Gemeindegebietes mit kostenlosen „Glasfaseranschlüssen bis ins Haus“ versorgt.
Das im Rahmen des bayer. Förderprogrammes festgelegte Ausbaugebiet ist im Lageplan rot umrandet. Gigabitrichtlinie Ausbaugebiet
Die verbleibenden Teilbereiche, welche im Bayer. Förderprogramm nicht ausgebaut werden, sollen im Förderprogramm des Bundes berücksichtigt werden. Sofern Ihr Anwesen sich innerhalb des Ausbaugebietes befindet, können Sie sich für den anstehenden Glasfaserausbau registrieren lassen. Den Ablauf der Registrierung können Sie der nachfolgenden Pressemiteilung der ausführenden Firma glasfaserplus entnehmen. Ein Telekom-Login ist auch für Nicht-Telekom-Kunden erforderlich, da Informationen über den weiteren Ausbau für die Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:
Telekom Shop Kitzingen
Innere Sulzfelder Str. 23
97318 Kitzingen
Das Landratsamt Kitzingen teilt mit, dass ab dem 1. August 2024 Bauanträge am Landratsamt Kitzingen über einen Antragsassistenten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr digital eingereicht werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, die Bauanträge in Papierform einzureichen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind ab dem 01.08.2024 allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Nähere Informationen erhalten die Bürger unter www.kitzingen.de.
In Schwarzach a. Main sind bereits seit 2012 zahlreiche Verwaltungsleistungen über das Rathaus-Serviceportal und die App des Marktes Schwarzach a. Main nutzbar und die Anzahl seitdem ständig erweitert worden.
Diese online-Angebote können auch über die Bayern-App genutzt werden;
Nutzen Sie die vorhandenen digitalen Möglichkeiten und sparen kostbare Zeit!
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Informationsschrift und weiterführende Unterlagen erstellt.
Hinweise und Infos über das Szenario Stromausfall
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und möglichen Cyberangriffen beschäftigen sich auch die Gemeinden und Landkreise immer mehr mit dem Thema Krisenvorsorge für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle.
Im Zuge dessen möchten wir unsere Bürger noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass eine private Vorsorge für solche Ereignisse unerlässlich ist. Eine hilfreiche Checkliste finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Kitzingen unter der Rubrik Feuerwehr und Katastrophenschutz. Außerdem bitten wir unsere Mitbürger besonders in Krisenfällen um Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei einem längeren flächendeckenden Stromausfall und einhergehendem Totalausfall der Telefonnetze aktiviert der Markt Schwarzach a. Main kurzfristig sogenannte Lichtpunkte im Gemeindegebiet. Bürgerinnen und Bürger können dort Notrufe absetzen, wenn dies Zuhause nicht mehr möglich ist und verfügbare Informationen zur Lage oder Hilfsangeboten erhalten.
Lichtpunkte im Gemeindegebiet Schwarzach a. Main:
Weitere Hinweise, bzw. die Checkliste finden Sie hier.
Informationen zum gemeinsamen Auswahlverfahren finden sie hier: https://gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west/
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