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Willkommen in

Schwarzach a. Main

Aktuelles und Informationen

Gemeinderatssitzungen / Ausschusssitzungen / Verbandsversammlungen

Sitzung des Marktgemeinderates am Di., 17.12.2024 um 18:30 Uhr 
(Sitzungssaal, Langhaus)

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Aktuelles / Veranstaltungskalender


Vorabveröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse im Landkreis Kitzingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat die Überprüfung der Gewässerrandstreifenkulisse nach Bayerischem Naturschutzgesetz für den Landkreis Kitzingen abgeschlossen. Insgesamt wurden seit Juni 2023 rund 851 km Gewässer III. Ordnung im Landkreis Kitzingen kartiert und hinsichtlich einer Gewässerrandstreifenpflicht geprüft. Die Entwürfe der Hinweiskarten mit den erarbeiteten randstreifenpflichtigen Gewässern werden ab 16.01.2025 gemeindeweise auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vorab veröffentlicht (https://www.wwa-ab.bayern.de/themen/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm). 

Mit der Vorabveröffentlichung der Karten läuft eine fünfwöchige Frist bis 23.02.2025, in der Hinweise und Anregungen zur Gewässerrandstreifenkulisse an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (poststelle(ät)wwa-ab.bayern.de) gerichtet werden können. Nach Prüfung und ggf. Einarbeitung der Hinweise wird die Gewässerrandstreifenkulisse zum 1. Juli 2025 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt im „UmweltAtlas Bayern“ (www.umweltatlas.bayern.de; Thema: Gewässerbewirtschaftung) sowie im „BayernAtlas“ (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas; Thema: Gewässerrandstreifen) bereitgestellt.

 

Einladung zur digitalen Informationsveranstaltung 

Würden Sie gerne mehr zum Thema Gewässerrandstreifen in Bayern und zur Überprüfung der Kulisse im Landkreis Kitzingen erfahren?

Dann laden wir Sie als Bürger, Mandatsträger, Kommune, betroffener Verband bzw. Behörde herzlich zu unserer digitalen Informationsveranstaltung, am 15.01.2025 von 16:30 Uhr bis voraussichtlich 18:30 Uhr, ein. Zur besseren Planung teilen Sie uns bitte bis zum 08.01.2025 unter alexander.klein(ät)wwa-ab.bayern.de Betreff: GWRS Kitzingen mit, ob Sie teilnehmen möchten. Anschließend erhalten Sie von uns einen Einladungslink zur Einwahl in die Videokonferenz.

Bei  dieser  Veranstaltung  informieren  wir  allgemein  über  Gewässerrandstreifen  und  deren fachliche sowie gesetzliche Grundlagen und erläutern die Vorgehensweise zur Erarbeitung der entsprechenden Kulisse. 

Die in der Konferenz von uns gezeigte Präsentation werden wir im Anschluss auf unserer Internetseite bereitstellen. Somit haben auch Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, Zugang zu den vermittelten Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg


Bundestagswahl am 23.02.2025

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen.

(Nähere Informationen erhalten Sie hier)


Bebauungsplan "Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22"

Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs.1 BauGB) und frühzeitigen Behördenbeteiligung (§4 Abs. 1 BauGB)

Der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main hat in seiner Marktgemeinderatssitzung am 22.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf „Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ mit integriertem Grünordnungsplan in Stadtschwarzach i. d. F. vom 11.10.2024 samt Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf) ebenfalls i. d. F. vom 11.10.2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Das Plangebiet ist von folgenden Grundstücken umgrenzt:

  • Im Norden:
    • Fl.-Nr. 318 (Gemarkung Stadtschwarzach)
  • Im Osten:
    • Fl.-Nr. 296 (Gemarkung Düllstadt)
    • Fl.-Nr. 298 (Gemarkung Düllstadt)
  • Im Süden:
    • Fl.-Nr. 334 (Gemarkung Stadtschwarzach)
    • Fl.-Nr. 329 (Teilfläche; Gemarkung Stadtschwarzach)
  • Im Westen:
    • Fl.-Nr. 332 (Gemarkung Stadtschwarzach)
  • und beinhaltet folgende Grundstücke (alle Gemarkung Stadtschwarzach):
    • Fl.-Nr. 328
    • Fl.-Nr. 329 (Teilfläche)
    • Fl.-Nr. 330
    • Fl.-Nr. 331

Der Bebauungsplan-Vorentwurf „Vierte Erweiterung Gewerbegebiet Südlich der B22“ mit integriertem Grünordnungsplan in Stadtschwarzach i. d. F. vom 11.10.2024 samt Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf) ebenfalls i. d. F. vom 11.10.2024 liegt in der Zeit von Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 18.12.2024 im Rathaus des Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, 97359 Schwarzach a. Main, Zimmer Nr. 4 während der üblichen Dienststunden (Mo–Fr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Do: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen soll unterrichtet werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken während o.g. Auslegungszeitraum (fern-) schriftlich, mündlich zu Protokoll oder in elektronischer Form abgegeben werden können,
2. nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bebauungsplan

Begründung


Regionalbudget 2025

Die Interkommunale Allianz Dorfschätze hat sich wieder für die Teilnahme am Regionalbudget 2025 ausgesprochen.
Planen Sie jetzt schon Projekte für das Jahr 2025?
Unter Vorbehalt der Antragstellung, sowie der Zustimmung durch das Am für ländliche Entwicklung steht 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000,00 € zur Verfügung.

Weitere Informationen über das Regionalbudget 2025 finden Sie auf der homepage der Dorfschätze.

Die nötigen Unterlagen können Sie hier downloaden:
Förderanfrage für ein Kleinprojekt
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprogekten
- De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und De-minimis-Erklärungen
Durchführungsnachweis mit Kostenzusammenstellung

Sie haben bereits jetzt Fragen?
Dann steht Ihnen Herr Kohl (Tel. 0 93 83 / 97 35 - 990 oder per eMail: info(ät)dorfschaetze.de) für Auskünfte zur Verfügung.


Glasfaserausbau in Schwarzach a. Main

Im Zuge des Bayer. Förderprogrammes werden ab dem nächsten Jahr Teilbereiche des Gemeindegebietes mit kostenlosen „Glasfaseranschlüssen bis ins Haus“ versorgt.

Das im Rahmen des bayer. Förderprogrammes festgelegte Ausbaugebiet ist im Lageplan rot umrandet. Gigabitrichtlinie Ausbaugebiet

Die verbleibenden Teilbereiche, welche im Bayer. Förderprogramm nicht ausgebaut werden, sollen im Förderprogramm des Bundes berücksichtigt werden. Sofern Ihr Anwesen sich innerhalb des Ausbaugebietes befindet, können Sie sich für den anstehenden Glasfaserausbau registrieren lassen. Den Ablauf der Registrierung können Sie der nachfolgenden Pressemiteilung der ausführenden Firma glasfaserplus entnehmen. Ein Telekom-Login ist auch für Nicht-Telekom-Kunden erforderlich, da Informationen über den weiteren Ausbau für die Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:

  • Hotline (kostenfrei): 0800 22 66100
  • Hotline für Eigentümer (kostenfrei): 0800 3304 174
  • www.telekom.de/glasfaser
  • Telekom Shop Kitzingen
    Innere Sulzfelder Str. 23
    97318 Kitzingen

Presseinformation Fa. Glasfaserplus vom 27.09.2024


Einreichung von Bauanträgen

Das Landratsamt Kitzingen teilt mit, dass ab dem 1. August 2024 Bauanträge am Landratsamt Kitzingen über einen Antragsassistenten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr digital eingereicht werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, die Bauanträge in Papierform einzureichen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind ab dem 01.08.2024 allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Nähere Informationen erhalten die Bürger unter www.kitzingen.de.


Verwaltungsleistungen im Markt Schwarzach auch über die BayernApp nutzbar

In Schwarzach a. Main sind bereits seit 2012 zahlreiche Verwaltungsleistungen über das Rathaus-Serviceportal und die App des Marktes Schwarzach a. Main nutzbar und die Anzahl seitdem ständig erweitert worden. 
Diese online-Angebote können auch über die Bayern-App genutzt werden;

Nutzen Sie die vorhandenen digitalen Möglichkeiten und sparen kostbare Zeit!


Veröffentlichung des Bay. Landesamtes für Steuern zur Grundsteuerreform in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Informationsschrift und weiterführende Unterlagen erstellt.


Szenario Stromausfall (Blackout)

Hinweise und Infos über das Szenario Stromausfall

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und möglichen Cyberangriffen beschäftigen sich auch die Gemeinden und Landkreise immer mehr mit dem Thema Krisenvorsorge für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle.

Im Zuge dessen möchten wir unsere Bürger noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass eine private Vorsorge für solche Ereignisse unerlässlich ist.  Eine hilfreiche Checkliste finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Kitzingen unter der Rubrik Feuerwehr und Katastrophenschutz. Außerdem bitten wir unsere Mitbürger besonders in Krisenfällen um Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Rücksichtnahme.

Bei einem längeren flächendeckenden Stromausfall und einhergehendem Totalausfall der Telefonnetze aktiviert der Markt Schwarzach a. Main kurzfristig sogenannte Lichtpunkte im Gemeindegebiet. Bürgerinnen und Bürger können dort Notrufe absetzen, wenn dies Zuhause nicht mehr möglich ist und verfügbare Informationen zur Lage oder Hilfsangeboten erhalten.

Lichtpunkte im Gemeindegebiet Schwarzach a. Main:

  • Langhaus Stadtschwarzach, Marktplatz 8
  • Haus der Gemeinschaft Schwarzenau, Dettelbacher Straße 9
  • Feuerwehrhaus Münsterschwarzach, Sonnenstraße 1
  • Feuerwehrhaus Gerlachshausen, Etterswasen 16
  • Feuerwehrhaus Hörblach, Kitzinger Straße 34
  • Ehemaliges Rathaus Düllstadt, Bamberger Straße 65

Weitere Hinweise, bzw. die Checkliste finden Sie hier

 


Auswahlverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Informationen zum gemeinsamen Auswahlverfahren finden sie hier: https://gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west/


Veranstaltung hier anmelden zur Veröffentlichung

Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung keine Genehmigung Ihrer Veranstaltung darstellt. Entsprechende Erlaubnisse wie z.B. eine Gestattung, Sondernutzung o.ä. können Sie in folgendes Anmeldeformular notieren.

Zur Anmeldung

Markt Schwarzach a. Main
Marktplatz 1
97359 Schwarzach a. Main

Telefon 0 93 24 / 97 39 0
Telefax 0 93 24 / 97 39 39
E-Mail markt(ät)schwarzach-main.de

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag08.00 - 12.00 Uhr
 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag08.00 - 12.00 Uhr
  
oder nach telefonischer Vereinbarung

 

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